General terms and conditions
1. Allgemeines
Die Dauer einer Unterrichtseinheit (UE) beträgt 45 Minuten.
2. Abwesenheiten
- Gruppenunterricht:
Bei rechtzeitiger Abmeldung im Schulsekretariat, mindestens 1 Woche im Voraus, wird ein Abwesenheitstermin pro 10 Wochen Unterricht nicht verrechnet (Joker). Zusätzlicher Ersatz für versäumte Lektionen kann nicht gewährt werden. Dies gilt auch bei Krankheit und anderen Verhinderungen, welche nicht in den Verantwortungsbereich der Schule fallen. - Einzelunterricht:
Die Teilnehmenden legen ihren Stundenplan in Absprache mit dem Schulsekretariat fest. Vereinbarte Termine können durch einen Anruf im Schulsekretariat oder per E-Mail abgesagt oder verschoben werden. Die Meldung muss bis spätestens 16.00 Uhr am vorhergehenden Tag eingegangen sein (für Termine am Montag gilt Freitag 12.00 Uhr der Vorwoche). Absagen, die nach 16.00 Uhr bzw. 12.00 Uhr im Sekretariat eintreffen, gelten als zu spät abgesagt und der Termin wird normal verrechnet. - Firmenunterricht:
Bei rechtzeitiger Abmeldung im Schulsekretariat des Firmenunterrichts, mindestens 1 Woche im Voraus, wird der Termin nicht verrechnet. Ohne Abmeldung findet der Unterricht unabhängig von der Anzahl anwesender Teilnehmenden statt und wird verrechnet.
3. Stornierung oder Verschiebung eines Gruppen- oder Firmenunterrichts vor Kursbeginn
Vereinbarte Sprachkurse können bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert oder verschoben werden. Bei Firmenunterricht gilt eine Frist von drei Wochen. Dies hat schriftlich per Brief oder E -Mail zu erfolgen. Für die Wahrung der Frist gilt das Eingangsdatum bei inlingua. Bei Stornierungen und Verschiebungen von Gruppen- oder Firmenunterricht, welche weniger als zwei resp. drei Wochen vor Kursbeginn bei inlingua eintreffen, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 (für Firmen CHF 200.00) erhoben.
4. Kündigung eines Gruppenunterrichts nach Kursbeginn
Gebuchter Gruppenunterricht ist nicht kündbar. In Ausnahmefällen kann auf schriftliches Gesuch an die Schulleitung – unter Berücksichtigung besonderer Umstände – eine Gutschrift für einen späteren Kursbesuch erteilt werden. Bei Abmeldungen während der vereinbarten Kursdauer oder bei Nichterscheinen bei Kursbeginn ist der gesamte gebuchte Unterricht zur Zahlung fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Gutschrift für bereits einbezahlte Kursgelder. Gruppenkurse finden zu fixen Zeiten statt und können nach Kursbeginn nicht verschoben werden.
5. Unterbruch, Kündigung oder Transfer des Einzel- oder Firmenunterrichts nach Kursbeginn
Wird ein Kurs im Einzel- oder Firmenunterricht unterbrochen, bleibt das Lektionen-Guthaben ein Jahr ab Einschreibetermin gültig. Der Gegenwert des Lektionen-Guthabens kann innerhalb dieser Frist für einen anderen Kurs eingesetzt, auf Dritte übertragen oder an eine andere inlingua Schule in der Schweiz transferiert werden.
Die Kündigung eines Kurses im Einzel- oder Firmenunterricht ist innerhalb eines Jahres ab Einschreibetermin möglich. Sie hat schriftlich und unter Einhaltung von 3 Wochen Kündigungsfrist zu erfolgen. Ein allfälliges Restguthaben kann innerhalb Jahresfrist auf Dritte übertragen oder an eine andere inlingua Schule in der Schweiz transferiert werden. Wurde der Unterricht von einer Firma bezahlt, so gehört das Guthaben ausschliesslich der Firma und kann von dieser auch für eine andere Person der Firma eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass Bearbeitungsgebühren anfallen können.
6. Teilnehmerzahl
Wird die Mindestteilnehmerzahl einer Gruppe nicht erreicht, so ist die Schulleitung berechtigt, den Kurs nicht durchzuführen bzw. aufzulösen oder die Schulstunden zu reduzieren.
7. Zahlungsbedingungen
Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die Zahlungsbedingungen gemäss Rechnung, resp. Vertrag.
8. Wechsel der Lehrperson
inlingua behält sich das Recht vor, die eingesetzte Lehrperson vorübergehend oder auf Dauer durch eine andere Lehrperson zu ersetzen.
9. Lehrmittel
Die Kosten für Lehrmittel sind nicht in der Unterrichtsgebühr enthalten und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
10. Beschwerden
Bei Problemen oder Beschwerden wenden Sie sich stets an das Schulsekretariat. Wir sind immer bemüht, mit Ihnen optimale Lösungen für mögliche Probleme zu suchen und zu finden.
11. Keine Haftung bei Diebstahl
Bitte achten Sie auf Ihre Wertsachen. Lassen Sie diese nie unbeobachtet in einem der Räume liegen. Bei Verlust von Wertsachen jeglicher Art können wir keine Haftung übernehmen.
12. Gerichtsstand
Sollte es zu unüberbrückbaren Differenzen kommen und werden juristische Schritte unternommen, so ist der Gerichtsstand Neuchâtel zuständig.